Dienstag, 20.06.2006
Handballfreunde Norderney
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Gästebuch

Auf den folgenden Seiten haben Sie einen Überblick über alle Gästebucheinträge. Wir würden uns auch über ihren konstruktiven Beitrag freuen.

Einträge 1 bis 10 von 17

14.06.2006  putzka
Ort: Norderney
Email:
Homepage: https://handball-norderney.de
Eintrag: An egal Da wir als Verein den A Mädchen von Norderney nur in einer begrenzten Zeit die Möglichkeit geben konnten unser Angebot anzunehmen, da sonst unnötige Kosten auf uns zugekommen wären, zogen wir die A Jugend wieder zurück. Es hätte keinem Verein genutzt wenn in dem einen vier Spielerinnen und in dem anderen die restlichen Spielerinnen geblieben wären. So spielen wir in der kommenden Saison mit einer weiblichen E Jugend und warten auf das was kommen wird.

13.06.2006  egal
Ort: keine Angabe
Eintrag: Ihr sagt, dass ihr eine weibliche jugend A in Kreisklasse gemeldetr habt, aber warum steht ihr dann im SIS nicht mit einer einzigen Mannschaft drin? Ist schon komisch!!??

13.06.2006  Hans
Ort: Berlin
Eintrag: Hallo Herr Putzka, bin eigentlich ein Norderney Fan und aktiver Fußballer . was da auf eurer Insel passiert ist hat mich schon geschockt ich kenne Ihre langjährige Jugendarbeit mit den dazu gehörigen Erfolgen und es ist schade das das niemand zu würdigen weis . Die Gründung eines neuen Vereines ist klasse doch auf dem Festland ist so etwas alltäglich doch wünsche ich Ihnen und dem neuen Verein alles gute...

07.06.2006  edda
Ort: Leer
Eintrag: woher wollt ihr denn die ganzen Leute für eine A-Jugend nehmen? Ihr hattet doch letztes Jahr mit einer Mannschaft schon Probleme! Ich glaub ja nicht das das alles klappt! Ihr macht euch doch gegenseitig kaputt!

03.06.2006  Lieblingstochter
Ort: Hannover
Eintrag: Spät aber immerhin... :o)Herzlichen Glückwunsch zur Vereinsgründung und viel Erfolg!

02.06.2006  Edit
Ort: Aurich
Eintrag: Wann gibts es denn wieder etwas Neues zu lesen? Lasst uns "aussätzigen" bitte nicht dumm sterben!

18.05.2006  Rolf
Ort: keine Angabe
Eintrag: Eines vorab: weiterhin zählt, daß Ihr Handball spielen sollt, und zwar so gut und so viel wie möglich. Eine Vereinssatzung ist da nur eine Randerscheinung, und aufreiben sollten wir uns daran nicht. Aber auch Dir, Karl-Heinz, eine Klarstellung zur Hilfe: - eine Angabe über die Höhe eines Budgetpostens ist keine Stellenbeschreibung - so aber schreibst Du ("Budgetposten (...) ist als Stellenbeschreibung vorgesehen"), sondern umschreibt nur den finanziellen Rahmen, der im jeweiligen Budget des Haushaltsjahres für den einzelnen Posten vorgesehen ist. Für das Budget, welches vor Beginn eines Haushaltsjahres von dem jeweiligen Präsidium - denn allein dieses ist später zu entlasten - dem Verein vorgestellt wird, ist jedoch die Satzung der falsche Ort. Wenn nämlich, wie zu wünschen ist, der Verein wächst und damit auch die Ausgaben steigen, was wiederum eine neue Budgetierung nach sich zieht, müsste stets die Satzung - von Dir richtigerweise der Hinweis auf Kosten von Änderungen - geändert werden. Suche selbst in vielen, vielen Satzungen: Du wirst keine finden, in der die Höhe des Budgets festgeschrieben ist. Sie ist, wie gesagt, Sache der Entscheidung des Präsidiums über die Aufstellung des Budgets für das Haushaltsjahr. Ich bleibe dabei: wenn Ihr zur Zeit noch keine 50 Mitgileder habt (toitoitoi, das sich das schnell ändert und erhöht), ist die Voraussetzung von 30 Stimmen für eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverhältnismäßig. Ihr habt den "erweiterten Vorstand" als Begriff in die Satzung geschrieben, allerdings wird nicht gesagt, wer hier drin ist. Sie umschreibt, wer der "Vorstand" ist, bestehend aus den 5 genannten Posten. Was ist "erweitert" ? Wenn Ihr damit aber, und davon gehe ich auch aus, meint, daß der "Vorstand" die drei Präsidiumsmitglieder - 1., 2. Vorsitz und Schatzmeister - sind, und die beiden weiteren dann zum "erweiterten Vorstand" gehören, dann wird da ein Schuh draus. Stimmt doch, hm ? Zu guter Letzt: es ist falsch, das eine Satzung nur von einem Notar zum Eintrag beim AG weitergegeben werden kann. Es bedarf lediglich der notariell beglaubigten Unterschriften des Prsäidiums. Nichts für ungut. Und jetzt: möge der Ball rollen, ääh: fliegen. Ich habe übrigens gehört, daß ein anderer, etwas größerer Verein auf der Insel durch seinen Vorstand behauptet habe, der Verein habe einen Exklusivvertrag über die Nutzung Eurer Sporthalle auf der Insel. Ich musste lachen. Ihr wißt, daß Ihr als Verein im Prinzip einfach hingehen und die Stadt um Einräumung der gleichen Anzahl voN Trainingseinheiten bitten könnt, oder ? Stichwort: Daseinsfürsorge der Stadt. Dagegen hilft kein "Exklusivvertrag" dieser Welt. Rolf

17.05.2006  Karl-Heinz Putzka
Ort: Norderney
Email:
Eintrag: Hallo Rolf, wir freuen uns über jede konstruktive Anregung, aber etwas stimmt bei Deiner Überlegung nicht. Was Du als Quatsch und Budgetposten am 15.05.06 beschreibst, ist nachfolgend so in der offiziellen Satzungsvorschrift als Stellenbeschreibung vorgeschrieben und nicht von uns erfunden. Kompetenzen: Sie dienen der sinnvollen Gestaltung und rationellen Durchführung des Vereinsbetriebes, in unserem Fall die finanziellen Rahmenbedingungen des Vereins beim Aufwendungsersatz (u.a. Verwaltungskosten jährlich) des Vorstandes. Der Aufwendungsersatz: Der Vorstand kann verlangen, das eigene Vermögensmittel, die er aufgewendet hat, um die Amtsführung zu ermöglichen, ihm erstattet werden. Dies sind alle Vermögensopfer mit Ausnahme der eigenen Arbeitszeit und Arbeitskraft, die der Vorstand zwecks Ausführung seines satzungsmäßigen Auftrages. Freiwillig, auf Anweisung der hierzu befugten Vereinsorgane, oder als notwendige Folge der Auftragsausführung erbringt. Dies sind insbesondere die Auslagen für Reisekosten, Telefon, Porto und Büromaterialien. Diese Auslagen müssen tatsächlich angefallen sein, für die Führung des Amtes erforderlich sein und sich in einem angemessenen Rahmen halten. Der Vorstand muss Auslagen nicht aus eigenen Mitteln vorschießen sondern hat einen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses durch den Verein. Über Deinen Beitrag am 16.05.06 kann man diskutieren. Aber nach unserer Ansicht und auf den von uns gegründeten Sportverein bezogen, sind wir der Meinung, das die Teilnehmerzahl auf 30 Mitglieder besser auszugrenzen ist als jeder Prozentsatz. Nehme nur mal die Praxis, ich habe in den letzten 20 Jahre bei meinem vorherigen Verein, der 1300 Mitglieder hat, bei einer Mitgliederversammlung nie mehr Teilnehmer als 30 bis 60 Anwesende gezählt. In unserem noch überschaubaren Verein gehen wir Ende des Jahres 2006 von 50 Mitgliedern aus, welche alle noch untereinander Kontakt haben und hoffen im Jahr 2007 das 100. Mitglied begrüßen zu dürfen. Diese Überlegungen haben unseren Berater zur Satzung, er arbeitet seit Jahren im Vereins und Verbandsrecht, dazu gebracht nicht wie üblich 10% der Mitglieder können eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, sondern eben 30 Mitglieder. Was nun den Begriff „ erweiterter Vorstand „ betrifft weißt Du vielleicht das keine Satzung eigenständig verändert werden darf, sondern es immer über dem Vereinsregister Eintrag des Amtsgerichtes gehen muss, was ein mehr an Kosten und Zeit bedeutet. Da wir nun hoffen, auch mit der Zeit andere Sportarten als Handball betreiben zu dürfen, kommen wir zum Spartenverein. Bei einem Spartenverein sind die einzelnen Sparten rechtlich nicht selbständig aber organisatorisch sollte man ihnen eine Selbstständigkeit zugestehen um den Vorstand des Gesamtvereins zu entlasten. Um diesen Umstand Sorge zu tragen haben wir den erweiterten Vorstand in die Satzung festgeschrieben. Die in der Homepage stehende Version ist die Originale und bei den drei Stellen Amtsgericht, Deutschen Sportbund wurde sie nach Durchsicht nicht beanstandet nur beim Finanzamt wo ich die Satzung persönlich mit dem zuständigen Beamten zwecks Gemeinnützigkeit durchsprach, wurde ich auf kleinere, nicht die Gemeinnützigkeit gefährdende, Änderungen welche wir bei der Mitgliedsversammlung 2008 verbessern sollten, aufmerksam gemacht. Wir freuen uns weitere Beiträge von Dir zu lesen aber an der Satzung auch wenn sie Dir nicht ganz gefällt können und werden wir nichts ändern. Ach Rolf gerade lese ich Deine Anregungen von heute 17.05.06. Jetzt bin ich enttäuscht von Dir und merke das es Dir gar nicht um eine Hilfe unter Sportlern geht. Du hast vom Vereinsrecht ja überhaupt keine Ahnung, aber noch eine Aufklärung. Die Satzung kann nur von einem Notar zum Eintrag beim Amtsgericht weitergegeben werden, der Begriff „ fördernde Mitglieder „ hat den alten nicht mehr sachgemäßen passiven Begriff schon vor ein paar Jahren abgelöst, aber bei so manchen Vereinen ist das noch nicht angekommen.

17.05.2006  Rolf
Ort: Oldenburg
Email:
Eintrag: Weiter geht´s: wieso heißt es bei "Fördernde Mitglieder", daß die "fälschlich "passive Mitglieder" genannt würden ? Von passiven Mitgliedern sagt die Satzung nämlich nichts, und was andere Satzungen dieser Welt sagen, interessiert in dieser Satzung nicht. Lustig zu lesen ist der Satz: der Norderneyer HV e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, der seinen Mitgliedern keinerlei finanzielle Vorteile bietet. Das trägt ja der Begriff "Gemeinnützigkeit" eigentlich in sich, aber egal. A pro pos: Der NHV IST noch kein e.V., und gibt es tatsächlich schon die Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes ? Hmm... Wäre vielleicht doch angebracht, eine Gründungssatzung erstellen zu lassen (von dem Notar), und später nochmal nachzubessern, oder ? Bis bald, Rolf

16.05.2006  Rolf
Ort: Oldenburg
Eintrag: Und wer ist denn der "erweiterte Vorstand" ? Der Begriff taucht auf, wird aber nicht erklärt. Und wie sieht es mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung aus ? Da werden die Stimmen von 30 Mitgliedern verlangt. Was, wenn der Verein nur 29 Mitglieder hat ? Oder 35 ? Krasses Verhältnis, oder ? Ist da nicht ein Prozentsatz die schlauere (und richtige) Lösung ? Aller Anfang ist schwer. Aber Ihr schafft das schon.

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